Navigation überspringen und direkt zum Haupt-Inhalt
Die GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH ist eine Verwertungsgesellschaft und hat die Erlaubnis des Deutschen Patent- und Markenamtes zum Betrieb einer Verwertungsgesellschaft am 13. Dezember 1976 (Geschäftsnr.: 3601/11-4.1.4.-XIII) erhalten. Die GÜFA war eine der ersten Filmverwertungsgesellschaften in Deutschland.
back to top
Eine Verwertungsgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten zum Zwecke der effektiven kollektiven Wahrnehmung ihrer Rechte.
Da die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken heute, insbesondere im sogenannten Informationszeitalter,
ein solches Ausmaß angenommen hat, dass die einzelnen Rechteinhaber die tatsächliche Nutzung ihres geistigen Eigentums selbst gar nicht kontrollieren können,
nehmen die Verwertungsgesellschaften die Rechte für ihre Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahr und erreichen so eine wesentlich flächendeckendere Rechtewahrnehmung.
back to top
Die GÜFA vertritt die rechtlichen Interessen der ihr angeschlossenen Urheber und Filmproduzenten bzw. Rechteinhaber von Filmherstellerrechten und sonstigen Leistungsschutzberechtigten, die
sich überwiegend mit der Herstellung von erotischen und pornografischen Filmen beschäftigen.
(s. Rechtebereich).
back to top
Hauptaufgabe der GÜFA ist es, bestmögliche Erträge für Urheber, Filmproduzenten, Inhaber von
Filmherstellerrechten und sonstige
Leistungsschutzberechtigte von den Vergütungspflichtigen einzuziehen und diese Erträge unter möglichst
geringem Verwaltungsaufwand an die Wahrnehmungsberechtigten weiterzuleiten.
Zum Tätigkeitsbereich der GÜFA gehören insbesondere:
Das deutsche Urheberrecht sichert den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu.
Da z. T. die Rechteinhaber aus technischen oder logistischen Gründen, z. T. aber aus Gründen einer schwächeren Verhandlungsposition nicht in der Lage wären, diese angemessene Vergütung
tatsächlich durchzusetzen und zu erzielen, sind die Verwertungsgesellschaften auf Grundlage des Urheberrechts und insbesondere des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes beauftragt, die Rechte der Urheber und
Leistungsschutzberechtigten dort effektiv wahrzunehmen, wo diese ohne die Arbeit der Verwertungsgesellschaften leer ausgehen würden.
Die Verwertungsgesellschaften sichern so eine wesentlich flächendeckendere Rechtedurchsetzung, Einziehung der den Rechteinhabern zustehenden Gelder und die Weiterleitung an die Wahrnehmungsberechtigten.
back to top
Die Verwertungsgesellschaften nehmen die ihnen übertragenen Rechte treuhänderisch wahr und erzielen
dementsprechend keine Gewinne! Ziel der Arbeit der
GÜFA ist es mit geringst möglichen Verwaltungskosten die Rechte der Wahrnehmungsberechtigten auszuüben.
Die Verwertungsgesellschaften unterliegen dabei sowohl bei ihrer Gründung als auch bei ihrer Arbeit einer strengen Kontrolle
durch das Deutsche Patent- und Markenamt.
back to top
Die GÜFA ist organisiert als Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Rechte der Wahrnehmungsberechtigten in der Gesellschaft werden gewahrt durch die Mitgliederhauptversammlung. Mitglieder der Mitgliederhauptversammlung können nur Personen werden oder sein, die entweder persönlich mit der
Gesellschaft einen Berechtigungsvertrag abgeschlossen haben oder die ein vertraglich wahrnehmungsberechtigtes Unternehmen vertreten.
Die Mitgliederhauptversammlung berät die Geschäftsführung beim Abschluss von Gesamtverträgen und bei der Aufstellung von Tarifen und beschließt unter anderem über den Verteilungsplan.
back to top
Webseite: http://www.guefa.de/ziele.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf
Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887